● Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Die wichtigsten Fragen rund um Buchung, Abholung und Rückgabe – kompakt beantwortet.

Wer darf die Objekte buchen?

Buchungsberechtigt sind ausschließlich die Orts- und Verbandsgemeinden im Landkreis Kusel – die Buchung läuft in der Regel über die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Eine gewerbliche Nutzung, eine Nutzung für politische Zwecke oder Wahlkampf sowie eine private Nutzung sind nicht gestattet.

Dürfen auch Vereine oder Bürger:innen die Objekte nutzen?

Einzelne Bürgerinnen, Bürger und Vereine sind nicht selbst buchungsberechtigt. Eine Gemeinde darf die Objekte aber an einen in ihrer Gemeinde angesiedelten Verein unentgeltlich weitergeben – mindestens zu denselben Bedingungen wie im Nutzungsvertrag.

Die Gemeinde bleibt dabei Vertragspartner und verantwortlich und muss den Landkreis schon bei der Buchung über die geplante Weitergabe informieren.

Was kostet die Ausleihe?

Die Ausleihe ist kostenfrei – eine Barkaution musst du nicht hinterlegen.

Der Landkreis trägt Wartung, Reparaturen im üblichen Rahmen und die Kfz-Versicherung. Selbst verursachte Kosten während der Leihdauer trägst du – insbesondere Kraftstoff, Maut- und Parkgebühren sowie Bußgelder.

Wie läuft die Buchung ab?

In sechs Schritten: Objekt auswählen, Zeitraum festlegen (in der Regel Freitag bis Montag), Bestätigung abwarten, Nutzungsvertrag unterschreiben, abholen und sauber zurückgeben.

Wichtig: Deine Buchung ist zunächst eine Anfrage, keine Sofortbuchung. Die Bestätigung kommt per E-Mail – plane daher etwas Vorlauf ein.

Für welchen Zeitraum kann ich buchen – und wann hole ich ab?

Gebucht wird in festen Zeiträumen von Freitag bis Montag; wählbar sind nur freie Termine.

Abholung: in der Regel freitags zwischen 8:30 und 12:00 Uhr. Rückgabe: in der Regel montags zwischen 8:30 und 14:30 Uhr.

Wo werden die Objekte übergeben?

Infomobil: Parkplatz der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49–51, 66869 Kusel.

Kühl-, Spül- und Kofferanhänger: Parkfläche am Horst-Eckel-Haus, Lehnstraße 16, 66869 Kusel.

Bei Übergabe und Rückgabe wird gemeinsam ein Protokoll erstellt, das den Zustand des Objekts dokumentiert.

Welchen Führerschein brauche ich?

Das hängt vom Objekt ab:

  • Infomobil: Klasse B
  • Kühl-, Spül- und Kofferanhänger: Klasse BE

Die Fahrerinnen und Fahrer müssen bei der Buchung benannt werden; es darf kein Fahrverbot oder Führerscheinentzug vorliegen. Bei der Übergabe sind Führerschein und ein weiterer amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Brauche ich ein eigenes Zugfahrzeug?

Ja, für die drei Anhänger brauchst du ein eigenes, geeignetes Zugfahrzeug. Du stellst selbst sicher, dass es technisch und rechtlich zum Ziehen geeignet ist (zulässige Anhängelast, Gesamtmasse des Gespanns, passende Anhängerkupplung).

Die Anhängerkupplung muss eine Mindeststützlast von 150 kg haben, eine Überladung ist nicht erlaubt. Den Mobilen dritten Ort fährst du dagegen als eigenständiges Fahrzeug – ganz ohne Zugfahrzeug.

In welchem Zustand muss ich die Objekte zurückgeben?

Alle Objekte gibst du gereinigt bzw. besenrein zurück: Innen- und Außenflächen reinigen, Müll entfernen und Verschmutzungen über den normalen Gebrauch hinaus beseitigen.

Besonderheiten:

  • Mobiler dritter Ort: vollgetankt zurückgeben, nicht durch Waschstraßen fahren.
  • Spülanhänger: wasserführende Systeme und Spülmaschinen vorher entleeren, reinigen und vor Schimmel schützen.
  • Kühlanhänger: nur zum Kühlen herstellerseitig verschlossener Getränke nutzen.
Muss ich eine Kaution hinterlegen?

Nein. An die Stelle einer Barkaution tritt eine vorsorgliche Schadenersatzleistung – sie wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Schaden, Verlust oder eine übermäßige Verschmutzung auftritt und der Landkreis dich schriftlich dazu auffordert.

Was passiert bei Schäden oder Verlust?

Bei Schaden, Verlust oder starker Verschmutzung kann der Landkreis schriftlich eine pauschale, vorsorgliche Schadenersatzleistung verlangen:

  • je Fahrzeug bzw. Anhänger: 500 €
  • Ausrüstung und Zubehör: je 200 €
  • übermäßige Verschmutzung: 200 €

Für beschädigtes oder fehlendes Geschirr gelten feste Pauschalen (z. B. je 10 Gläser 20 €, je 10 Teller 30 €). Die Leistung wird vollständig auf den tatsächlich festgestellten Schaden angerechnet.

Schäden und Mängel meldest du dem Landkreis unverzüglich. Bei einem Unfall informierst du den Landkreis, ziehst nötigenfalls die Polizei hinzu und gibst kein Schuldanerkenntnis ab.

Sind die Objekte versichert?

Für die Anhänger bestehen eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung (mit Selbstbeteiligung). Soweit eine bestehende Fahrzeugversicherung einen Schaden deckt, verzichtet der Landkreis insoweit auf die vorsorgliche Schadenersatzleistung – eine anfallende Selbstbeteiligung ist aber in jedem Fall zu erstatten.

Kann ich eine Buchung stornieren oder kündigen?

Du kannst den Vertrag jederzeit zum nächsten Werktag kündigen. Der Landkreis kann eine bereits bestätigte Nutzung aus wichtigem Grund (z. B. technische Defekte oder Sicherheitsbedenken) widerrufen; im Katastrophenschutz-Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Diese Übersicht fasst häufige Fragen vereinfacht zusammen und dient rein zur Information. Verbindlich sind allein der Nutzungsvertrag und die Nutzungsbedingungen des Landkreises Kusel.